Gefragt
Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach den bisherigen Prüfschritten und Ergebnissen zur Umsetzung eines eigenständigen Azubi-Wohnheims in Bielefeld. Sie möchte wissen, welche Erkenntnisse zu Finanzierung und Fördermitteln, Standortoptionen, Betreiberkonzepten und der Betreuung Minderjähriger vorliegen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung verweist auf Fördermöglichkeiten über die öffentliche Wohnraumförderung und erklärt, dass ein potenzieller Standort am ehemaligen Lyzeum in Brackwede mangels wirtschaftlicher Einigung mit einem Interessenten nicht realisiert werden konnte. Zudem verweist sie auf Träger wie die BGW, die bereits Wohnraum für Auszubildende bereitstellen, sowie auf Pläne für ein weiteres Projekt im ehemaligen Lutherstift. Eine reguläre Unterbringung von Auszubildenden in Studierendenwohnheimen ist nach der aktuellen Landesgesetzgebung nicht dauerhaft zulässig.
- Seit Anfang 2025 bietet das BGW-Projekt „Young Urban Living“ 70 Apartments für Auszubildende, Schüler und Studierende.
- Im ehemaligen Lutherstift an der Kreuzstraße plant ein Investor den Umbau zu 70 Apartments.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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