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Anfrage 0733/2025-2030 · Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 5. März 2026 · TOP 3.7

Trinkwasserschutz Flugplatz Windelsbleiche

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.02.2026

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach den vertraglichen Pflichten zum Schutz der Trinkwasserbrunnen beim Flugplatz Windelsbleiche angesichts des geplanten Baus einer Flugzeughalle. Zudem will sie wissen, ob der Trinkwasserschutz Vorrang vor Bauprojekten hat und ob Erweiterungen vor der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes vertretbar sind.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass Inhalte des Vertrags privatrechtlicher Natur sind und daher nicht öffentlich beantwortet werden können. Grundsätzlich hat der Grundwasserschutz Vorrang vor konkurrierenden Flächennutzungen; der Hallenneubau ist jedoch vertretbar, da er außerhalb des geplanten Trinkwassereinzugsgebiets liegt. Ein Wasserschutzgebiet kann erst ausgewiesen werden, wenn bestehende Brunnen verlegt wurden, da sie derzeit zu nah an der Start- und Landebahn liegen.

  • Die bestehenden Brunnen müssen vor Ausweisung des Schutzgebiets durch zwei bis drei neue Brunnen ersetzt werden.
  • Ein Brunnen (B086-013) wurde bereits vor längerer Zeit verlegt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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