Gefragt
Die CDU-Fraktion fragt nach den Gründen für die geteilten Zuständigkeiten bei der Veranstaltungskoordination zwischen dem Büro für Zentrale Veranstaltungskoordination und Veranstaltungssicherheit (ZVK) und den Bezirksämtern. Sie möchte wissen, warum die ZVK nicht als stadtweite zentrale Anlaufstelle dient und ob die bisherige Aufteilung zu Doppelstrukturen führt.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass die ZVK stadtweit bei allen Veranstaltungen eine anfängliche Gefahrenprognose vornimmt und den Sicherheitskoeffizienten berechnet. Bei kleineren und risikoarmen Veranstaltungen verbleibt die Betreuung bei den Bezirksämtern, um deren Ortskenntnisse zu nutzen. Größere oder gefahrgeneigte Veranstaltungen sowie solche mit über 1.000 Besuchenden übernimmt die ZVK, wodurch Doppelstrukturen ausgeschlossen werden.
- Ab einer Schwelle von mehr als 1.000 erwarteten Besuchenden übernimmt die ZVK die weitere Begleitung.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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