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Anfrage 1269/2025-2030 · Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 6. Mai 2026 · TOP 3.5

Fällungen FFH-Wald an der Hünenburg

Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen vom 29.04.2026

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach den Fällungen zahlreicher Buchen in einem FFH-Waldstück unterhalb der Hünenburg und sieht darin einen möglichen Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot. Sie fragt die Verwaltung, wie solche Eingriffe mit den Schutzzielen vereinbar sind und wie die Einhaltung der Vorgaben überprüft und durchgesetzt wird.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass eine forstliche Nutzung in Schutzgebieten grundsätzlich erlaubt ist und Waldbesitzende Durchforstungsmaßnahmen eigenverantwortlich und ohne vorherige Anzeigepflicht gestalten können. Die Einhaltung der Schutzziele wird über behördliche Monitorings, anlassbezogene Kontrollen und Beratungsangebote überwacht, wobei stets die Gesamtentwicklung des Lebensraumtyps betrachtet wird. Bei Verstößen können Maßnahmen untersagt, Nachbesserungen verlangt oder Bußgelder verhängt werden, wenngleich der konkrete Nachweis im Einzelfall oft schwierig ist.

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