Gefragt
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach dem Anteil von Fassaden- und Dachbegrünungen an öffentlichen Gebäuden sowie nach der Inanspruchnahme städtischer Fördergelder für private Begrünungen. Zudem fragt sie nach Kriterien für den Hitzeschutz bei Schulhöfen und nach Beschattungsmaßnahmen für stark frequentierte öffentliche Plätze.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung berichtet, dass rund ein Dutzend öffentlicher Gebäude begrünt ist und Gründächer bei städtischen Neubauten grundsätzlich vorgesehen werden. Das seit 2021 bestehende Förderprogramm für private Maßnahmen verfügt über jährlich 100.000 Euro, wird jedoch nur sehr verhalten nachgefragt. Beim Hitzeschutz auf Schulhöfen und Kitas setzt die Freianlagenplanung auf eine frühe Wärmeanalyse, Baumpflanzungen, helle Bodenbeläge und Sonnensegel, während für das Bahnhofsumfeld Entsiegelungen und zusätzliche Verschattungen erarbeitet werden.
- Rund ein Dutzend öffentlicher Gebäude verfügt aktuell über eine Dachbegrünung.
- Das städtische Förderprogramm ist mit einem Budget von 100.000 Euro pro Jahr ausgestattet.
- Gefördert werden bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, jedoch maximal 10.000 Euro je Liegenschaft.
- Im stärksten Jahr 2022 wurden zehn Förderanträge gestellt und sechs davon bewilligt.
- Im Jahr 2026 wurden bislang zwei Anträge eingereicht, von denen noch keiner bewilligt wurde.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.