Gefragt
Die Fraktion Die Linke erkundigt sich nach Unterstützungsmöglichkeiten für die beiden Bielefelder Frauenhäuser, um praktische Hürden im Alltag der Einrichtungen abzubauen. Konkret fragt sie nach Hilfen bei der Wohnungsvermittlung für ausziehende Frauen, der Einrichtung eines kommunalen Fahrdienstes bei Überbelegung sowie festen behördlichen Ansprechpersonen.
Antwort der Verwaltung
Die Stadt verweist bei der Wohnungsvermittlung auf eine um zehn Prozent angehobene Mietkostenobergrenze, die städtische Fortführung des Projekts „Second Stage“ sowie die Kooperation mit einem Kümmerer-Projekt; weitere finanzielle Hilfen seien haushaltsbedingt nicht möglich. Ein kommunaler Fahrdienst kommt mangels gesetzlicher Grundlage derzeit nicht infrage. Feste Ansprechpersonen in den städtischen Behörden gibt es bisher nicht, die Verwaltung will diesem Vorschlag jedoch nachgehen.
- Für Wohnungen nach dem Frauenhausaufenthalt wird eine um 10 Prozent erhöhte Angemessenheitsgrenze bei den Unterkunftskosten akzeptiert.
- Das Projekt „Second Stage“ wurde ursprünglich bis 2021 vom Land gefördert und anschließend von der Stadt übernommen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.