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Anfrage 2021/2025-2030 · Stadtentwicklungsausschuss · 22. September 2026 · TOP 3.6

Bauzeitfenster

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt, welche Angaben zu Beginn und Ende von Baustellen für Bürgerinnen und Bürger verbindlich sind, wenn verschiedene Informationsquellen voneinander abweichen. Zudem erkundigt sie sich nach den Gründen für solche Abweichungen und wie die Verwaltung die einheitliche Aktualisierung sicherstellt.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass das Anliegerinformationsschreiben sowie die Informationstafeln vor Ort im Baustellenbereich verbindlich sind. Über die verkehrsrechtlichen Anordnungen und Genehmigungen wird die städtische Online-Auskunft gepflegt, deren Daten von den ausführenden Firmen für weitere Informationen übernommen werden können. Abweichungen entstehen vor allem durch kurzfristige Verschiebungen bei den Vorhabenträgern, da Baustellen wegen der hohen Zahl an Maßnahmen derzeit ohne Pufferzeiten getaktet werden.

  • Im Sommer 2026 gingen bei der Baustellenkoordinierung monatlich etwa 650 Anträge und Änderungen für verkehrsrechtliche Anordnungen ein.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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