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Anfrage 2154/2025-2030 · Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 14. Oktober 2026 · TOP 3.2

Förderung Biodiversitätsstrategie

Anfrage der CDU-Fraktion vom 05.10.2026

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt, ob die Verwaltung Fördermittel für die Erarbeitung und Umsetzung der kommunalen Biodiversitätsstrategie geprüft hat. Anlass ist ein entsprechendes Bundesförderprogramm des Bundesamtes für Naturschutz sowie die Frage nach weiteren Fördermöglichkeiten.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung hat eine Bewerbung für das Bundesprogramm Biologische Vielfalt zur Erarbeitung der Strategie geprüft, sich jedoch dagegen entschieden. Das Programm hätte zusätzliche Stellen oder externe Büros mit erheblichem Einarbeitungsbedarf sowie einen städtischen Eigenanteil erfordert, während für die Erarbeitung umfassende Orts- und Verwaltungskenntnisse nötig sind. Für die spätere Umsetzung einzelner Maßnahmen sollen jedoch Fördermittel, etwa über das Bundesprogramm oder die Förderrichtlinie Naturschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, fortlaufend geprüft und beantragt werden.

  • Der Förderzeitraum im Bundesprogramm Biologische Vielfalt beträgt in der Regel 24 Monate.
  • Der kommunale Eigenanteil bei der Bundesförderung liegt je nach finanzieller Lage der Kommune zwischen 10 und 25 Prozent.

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