Gefragt
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, wie die Stadt Bielefeld die angemessene und verbindliche Sprachförderung von Kindern nach der Sprachstandsfeststellung sicherstellt und kontrolliert. Zudem möchte sie wissen, wie die Verwaltung die personellen, räumlichen und organisatorischen Vorbereitungen für künftige verpflichtende Vorkurse („ABC-Klassen“) angeht.
Antwort der Verwaltung
Das Jugendamt weist förderbedürftigen Kindern wohnortnahe Plätze in Kitas oder Familienzentren zu, zu deren Wahrnehmung das Schulamt die Eltern förmlich verpflichtet. Bei unentschuldigter Nichtteilnahme meldet die Einrichtung dies dem Schulamt, welches ein Bußgeldverfahren einleiten kann. Die neuen landesweiten Vorkurse starten im Schuljahr 2028/29; eine städtische Arbeitsgruppe bereitet deren Einführung vor, wartet jedoch noch auf die Ausführungsverordnung des Landes.
- Bei unentschuldigter Nichtteilnahme am Sprachförderkurs droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 €.
- Die ersten verpflichtenden schulischen Vorkurse starten im Schuljahr 2028/29 für Kinder, die ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.