Worum es geht
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat Neuerungen bei den Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit sozialen Trägern einstimmig beschlossen. Neben neuen inhaltlichen Schwerpunkten gegen Armut und Vereinsamung soll geprüft werden, ob Vertragslaufzeiten ab 2029 von drei auf fünf Jahre verlängert werden können.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.