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Anfrage 2234/2025-2030 · Bezirksvertretung Brackwede · 5. November 2026 · TOP 7.3

Änderungen in der Bauleitplanung

Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN fragt nach der künftigen Einbindung der Bezirksvertretung bei Bauvorhaben bis zu 2 Hektar Größe, nachdem der Rat beschlossen hat, Erleichterungen nach dem sogenannten „Bau-Turbo“ (§ 246e BauGB) anzuwenden. Sie erkundigt sich zudem nach dem Verfahrensablauf für geförderten Wohnungsbau, Infrastruktur und Bürgerbeteiligung sowie danach, welche Planungen künftig überhaupt noch im Gremium behandelt werden.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erläutert, dass die Bezirksvertretungen in öffentlichen Sitzungen über Bauvorhaben nach dem Bau-Turbo informiert werden und bei Bedenken gegen die städtebauliche Entwicklung ein Veto einlegen können. Zur Prüfung von Fachbelangen werden Fachbehörden frühzeitig einbezogen und auch Nachbarschaften beteiligt. Da der Bau-Turbo vorrangig für Nachverdichtungen im Wohnungsbau gilt, erfordern andere Vorhaben wie neue Gewerbe- oder Sondergebiete weiterhin verbindliche Bauleitplanverfahren.

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