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Anfrage 10876/2014-2020 · Bezirksvertretung Heepen · 4. Juni 2020 · TOP 3.1

Bolzplatz Braker Straße

Gefragt

Ein parteiloses Mitglied der Bezirksvertretung Heepen erkundigt sich nach der Zugänglichkeit des Bolzplatzes an der Braker Straße. Es möchte wissen, ob alle drei dorthin führenden Wege für die Bevölkerung jederzeit nutzbar sind oder ob Einschränkungen bestehen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung führt aus, dass der Weg aus nordöstlicher Richtung vollständig auf städtischen Grundstücken verläuft. Die nordwestliche Zuwegung führt zwar teilweise über Privatgelände, für die Zufahrt besteht jedoch ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit, sodass eine uneingeschränkte Nutzung gewährleistet ist. Der südliche Weg verläuft ebenfalls über private Flächen, unterliegt jedoch dem allgemeinen Betretungsrecht der freien Landschaft zur Erholung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.