Gefragt
Mit Bezug auf die denkmalrechtliche Unterschutzstellung fragt die CDU, welche Ertüchtigungs- und Erhaltungsmaßnahmen in den ehemaligen britischen Siedlungsbereichen im Stadtbezirk Heepen geplant sind. Zudem wird nach eventuellen größeren Problemen in diesen Bereichen gefragt.
Antwort der Verwaltung
Das Bauamt teilt mit, dass die Zuständigkeit für den fachgerechten Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude bei der Bezirksregierung Detmold als Oberer Denkmalbehörde liegt. Der städtischen Unteren Denkmalbehörde sind weder konkrete Maßnahmen noch größere Probleme bekannt. Zudem wird darauf verwiesen, dass der Eigentümer zum Erhalt der Denkmäler verpflichtet ist.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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