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Anfrage 10204/2014-2020 · Bezirksvertretung Schildesche · 13. Februar 2020 · TOP 4.2

Straßenbegleitende Flächen an der Röntgenstraße dem Wohnungsbau zuführen

Anfrage der CDU-Fraktion v. 02.02.2020

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich mit Verweis auf den wachsenden Wohnraumbedarf nach Möglichkeiten, straßenbegleitende Flächen an der Röntgenstraße für den Wohnungsbau nutzbar zu machen. Sie verweist darauf, dass Infrastruktur wie Straßen und Kanäle bereits vorhanden sei und am Straßenende bereits Wohnbebauung existiere.

Antwort der Verwaltung

Das Bauamt sieht derzeit keine Möglichkeit, die Flächen an der Röntgenstraße für den Wohnungsbau zu nutzen, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Eine städtebauliche Entwicklung widerspricht den Zielen der Raumordnung, da das Areal im Regionalplan außerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereichs liegt. Zudem ist das Gebiet im Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet und im Flächennutzungsplan als Grünfläche eines übergeordneten Grünzugs am Schlosshofbach ausgewiesen. Darüber hinaus grenzt die Fläche an Überschwemmungsgebiete an.

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