Gefragt
Die CDU-Fraktion fragt, ob und unter welchen Voraussetzungen Lade- und Reparaturstationen für Fahrräder und E-Bikes durch externe Betreiber oder Sponsoren auf öffentlichen oder privaten Flächen im Stadtbezirk Senne aufgestellt werden dürfen.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung teilt mit, dass auf öffentlichen Flächen zunächst eine Prüfung durch das Fachamt erfolgen muss, bevor eine Erlaubnis erteilt werden kann. Ladestationen im öffentlichen Raum werden vom Amt für Verkehr jedoch wegen aufwendiger Stromanschlüsse, ungeklärter Betriebskosten und geringer erwarteter Nutzung kritisch gesehen. Bei allen Stationen – auch auf privaten Flächen – müssen zudem Eigentümerzustimmungen vorliegen, die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit gesichert sein und Betreiber dauerhaft für Wartung, Reparaturen und Pflege aufkommen, da die Stadt hierfür keine Kosten oder Aufgaben übernimmt.
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