Gefragt
Die CDU-Fraktion fragt, wie die gesetzlichen Zuständigkeiten für Verkehrsanordnungen zwischen der Bezirksvertretung Senne und dem Amt für Verkehr geregelt sind. Hintergrund sind Beschlüsse zur Verbesserung der Querung an der Grundschule Windflöte und zur Roteinfärbung eines Radwegs, die von der Verwaltung nicht umgesetzt wurden.
Antwort der Verwaltung
Das Amt für Verkehr stellt klar, dass es als Sonderordnungsbehörde Landesaufgaben als Pflichtaufgabe nach Weisung wahrnimmt und die Gemeinde dort nicht unmittelbar eingreifen kann. Beschlüsse der Bezirksvertretung werden dennoch als Prüfaufträge behandelt. Für die Grundschule Windflöte kann die Bezirksvertretung Beschlüsse zur Verkehrsberuhigung oder Überplanung der Verkehrsfläche fassen, während zur Radwegeinfärbung auf eine frühere Stellungnahme verwiesen wird.
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