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Anfrage 0166/2025-2030 · Bezirksvertretung Sennestadt · 18. Dezember 2025 · TOP 6.2

Beflaggung Fahnenmasten vor dem Bezirksamt Sennestadt

  • AfD

Gefragt

Die AfD-Fraktion erkundigt sich nach den geltenden Vorgaben und Gründen dafür, dass die drei Fahnenmasten vor dem Bezirksamt Sennestadt derzeit durchgehend unbehängt sind. Zudem fragt sie, ob geplant ist, die Masten künftig wieder regelmäßiger oder dauerhaft zu beflaggen.

Antwort der Verwaltung

Der Immobilienservicebetrieb verweist auf die gesetzlichen Vorgaben und die Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, nach denen eine dauerhafte Beflaggung nicht vorgesehen ist. Die Fahnenmasten an den Bezirksämtern werden ausschließlich zu den gesetzlich festgelegten Terminen oder bei besonderen Anlässen beflaggt. Weitere Beflaggungen können vom Innenministerium NRW oder aus örtlichem Anlass von der Oberbürgermeisterin angeordnet werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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