Gefragt
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Sennestadt erkundigt sich nach den Plänen für eine Nachrüstung der Kläranlage Sennestadt mit einer vierten Reinigungsstufe sowie den entsprechenden Schadstoffwerten. Zudem fragt sie nach dem für den Betrieb genutzten Strommix.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung erläutert, dass nach der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie eine Pflicht zur vierten Reinigungsstufe unmittelbar erst ab 150.000 Einwohnerwerten greift, während Sennestadt deutlich kleiner ist und für diese Anlagengröße erst bei behördlich festgestellten Risiken Handlungsbedarf entsteht. Da bisher keine Verpflichtung besteht, werden die betreffenden Mikroschadstoffe nicht routinemäßig gemessen, sodass keine Messwerte vorliegen. Den Strombedarf deckte die Kläranlage im Jahr 2025 zu knapp der Hälfte selbst über ein mit Klärgas betriebenes Blockheizkraftwerk, während der restliche Strom vollständig als Ökostrom aus dem Netz bezogen wurde.
- Die Kläranlage Sennestadt weist eine Ausbaugröße von 33.000 Einwohnerwerten auf.
- Eine unmittelbare Pflicht zur Nachrüstung bis spätestens 2045 gilt erst für Kläranlagen ab 150.000 Einwohnerwerten.
- Die EU-Richtlinie sieht für die vierte Reinigungsstufe ein Mindest-Reduktionsziel von 80 % für Mikroschadstoffe vor.
- Im Jahr 2025 wurden rund 46 % des Strombedarfs der Kläranlage durch das eigene Blockheizkraftwerk gedeckt.
- Rund 54 % des Strombedarfs stammten 2025 aus dem öffentlichen Netz und bestanden zu 100 % aus Ökostrom.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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