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Stadt wählen, aktuell: Bielefeld

Anfrage 10542/2020-2025 · Bezirksvertretung Sennestadt · 26. Juni 2025 · TOP 7.4

Nutzung Flächen vor Geschäften in der Elbeallee

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Sennestadt erkundigt sich nach den Regelungen für die Nutzung überdachter und nicht überdachter Flächen vor den Geschäften in der Elbeallee. Hintergrund ist, dass Tische, Stühle und Auslagen teilweise bis an die Autostellplätze reichen und Fußgänger den Bereich nur beschwerlich nutzen können.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass es sich bei den überdachten Bereichen um private Flächen ohne Widmung handelt, über deren Nutzung die Eigentümer frei entscheiden können. Ob zwischen Eigentümern und Mietern gesonderte Vereinbarungen bestehen, ist der Stadt nicht bekannt. Für eine Nutzung der nicht überdachten öffentlichen Flächen muss hingegen eine Sondernutzung beantragt werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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