Gefragt
Die CDU in der Bezirksvertretung Sennestadt fragt, ob die Planung für die Stadtbahnstrecke und die Endhaltestelle angepasst wird, falls Eigentümer Grundstücke nicht verkaufen wollen. Zudem erkundigt sie sich nach möglichen zeitlichen Verzögerungen durch fehlende Verkaufsbereitschaft.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung und moBiel setzen vor dem Planfeststellungsverfahren auf einen kontinuierlichen Dialog, um mit den Eigentümern einvernehmliche Lösungen zu finden. Im späteren Planfeststellungsverfahren wägt die Bezirksregierung Detmold das öffentliche Interesse gegen private Belange ab, wobei eine bloße Verkaufsunwilligkeit rechtlich nicht ausschlaggebend ist. Kommt keine Einigung zustande, bestünde theoretisch als letztes Mittel die Möglichkeit einer Enteignung; verlässliche Angaben zu möglichen Verzögerungen lassen sich derzeit nicht machen.
- Seit rund 30 Jahren kam in Bielefeld kein Enteignungsverfahren mehr zur Anwendung.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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