Gefragt
Die SPD-Fraktion erkundigt sich bezugnehmend auf Presseberichte, ob die Verwaltung auf die Durchsetzung des Entfernungsgebots für eine Absperrung und Beschilderung eines Fußpatts in Sieker verzichtet. Zudem wird nach den Gründen für einen solchen eventuellen Verzicht gefragt.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung stellt klar, dass ein Verzicht auf die Beseitigung der Absperrung und der Verbotsbeschilderung nicht beabsichtigt ist. Da gegen die behördliche Anordnung jedoch Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden eingereicht wurde, können die Maßnahmen bis zum Abschluss des Verfahrens nicht durch Verwaltungszwang durchgesetzt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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