Bezirksvertretung Senne · 9. September 2021 · TOP 2

Bürgereingabe nach § 24 Gemeindeordnung

an anderes Gremium: Im Ratsinformationssystem: „verwiesen“. Zur Beratung an ein anderes Gremium gegeben, etwa einen Fachausschuss oder eine Bezirksvertretung. Entschieden wird dort. an Ausschuss o.a. verwiesen (GeschO-Antrag)

Für diesen Punkt gibt es keine Zusammenfassung. Die Einzelheiten stehen in den Dokumenten im Ratsinformationssystem.