Rat der Stadt Bielefeld · 2. November 2023 · TOP 14

4. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 29.09.2018, zuletzt geändert durch die 3. Änderungsverordnung v. 19.03.2020

nicht abgestimmt: Im Ratsinformationssystem: „keine Abstimmung“ bzw. „Nichtbefassung“. Behandelt, aber nicht abgestimmt – etwa weil das Gremium beschlossen hat, sich nicht damit zu befassen. Beschlussvorlage