Gefragt
Der Stadtverordnete Michael Gugat fragt, wie die Stadtverwaltung mit potenziell verfassungsfeindlichen Äußerungen von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in Gremiensitzungen umgeht. Er möchte wissen, welche Melde- und Dokumentationswege existieren und wie in solchen Fällen mit Tonaufnahmen der Sitzungen verfahren wird.
Antwort der Verwaltung
Die jeweilige Sitzungsleitung kann im Rahmen ihrer Befugnisse und des Hausrechts direkt auf entsprechende Äußerungen reagieren. Bei Verdacht auf eine Straftat können sowohl Ratsmitglieder als auch die Verwaltung eine Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden erstatten. Tonaufnahmen dienen vorrangig Protokollzwecken, dürfen jedoch an Ermittlungsbehörden weitergegeben werden, wenn Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen.
- Elektronische Aufzeichnungen der Sitzungen müssen ein Jahr lang ungelöscht aufbewahrt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Terminausgabe nicht möglich: Die LiB nennt ihre Termine nur im Fließtext ihrer Website – den können wir nicht automatisch auslesen.
Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.