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Anfrage 0758/2025-2030 · Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 5. März 2026 · TOP 3.8

Gutachten zu Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagenfahrdienste

Anfrage der FDP-Fraktion vom 25.02.2025

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion fragt, auf welchem politischen Beschluss die Vergabe eines Gutachtens zur Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagenfahrdienste beruht. Zudem möchte sie wissen, wie viel das Gutachten kostet und nach welchen Kriterien der Gutachter ausgewählt wurde.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass das Gutachten prüfen soll, ob Mindestpreise für Mietwagen erforderlich sind, um das Taxigewerbe vor Preisdumping zu schützen und faire Arbeitsbedingungen zu sichern. Aufgrund der Auftragshöhe handelte es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, sodass vorab kein Ratsbeschluss nötig war; über eine eventuelle Einführung von Mindestpreisen wird die Politik erst nach Vorliegen der Ergebnisse entscheiden. Die Auswahl des Gutachters erfolgte anhand von Referenzen aus Heidelberg und Essen sowie der nachgewiesenen Leistungsfähigkeit des Büros.

  • Das Gutachten kostet 16.500 Euro netto.
  • Bisher haben bundesweit erst zwei Städte Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen eingeführt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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