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Stadt wählen, aktuell: Bielefeld

Anfrage 10353/2020-2025 · Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 4. Juni 2025 · TOP 3.1

"Keine Meisenknödel am Siegfriedplatz?"

Anfrage von Herrn Gugat [Einzelvertreter LiB] vom 26.05.2025

  • LiB

Gefragt

Ratsmitglied Michael Gugat (LiB) fragt, ob die geänderte ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bielefeld bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger am Siegfriedplatz und an anderen Orten in der Innenstadt keine Meisenknödel mehr ohne Einverständnis der Stadt aufhängen dürfen.

Antwort der Verwaltung

Die Stadtverwaltung bestätigt, dass die Verordnung rein rechtlich auch Meisenknödel umfasst, da das Fütterungsverbot zur Regulierung von Stadttauben dient und Vogelfutter auch Ratten anlocken kann. Das Ordnungsamt wird jedoch mit Augenmaß und nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vorgehen. Da das Verbot darauf abzielt, Tiere wie Tauben, Ratten oder Waschbären fernzuhalten, wird die Behörde gegen das Aufhängen von Meisenknödeln nicht einschreiten.

  • Von der Vogelfütterung profitieren etwa 10 Vogelarten mit ohnehin stabilen oder wachsenden Populationen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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