Gefragt
Die AfD-Fraktion fragt, wie sich die kommunale Förderung und Organisation einer Veranstaltung zu Antisemitismus und der AfD mit dem staatlichen Neutralitätsgebot verträgt. Zudem erkundigt sie sich nach dem Honorar des Referenten sowie nach möglichen Veranstaltungen zu extremistischen Tendenzen bei anderen Parteien.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung sieht das Neutralitätsgebot als gewahrt an, da die Aufklärung über jede Form von Antisemitismus ein zentraler Bestandteil demokratischer Bildungsarbeit zum Schutz der Menschenwürde sei. Diese Bildungsarbeit richte sich an alle gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen und Parteien gleichermaßen. Für den Vortrag erhält der Referent ein an üblichen Verlagsätzen orientiertes Honorar.
- Das Honorar für den Referenten beträgt 500 Euro.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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