Gefragt
Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach dem aktuellen Stand sowie der voraussichtlichen Dauer der Denkmalschutzprüfung für das „Haus des Handwerks“. Zudem möchte sie wissen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Zeitraum ein festgestellter Denkmalschutz wieder aufgehoben werden kann.
Antwort der Verwaltung
Die fachliche Prüfung ist bereits abgeschlossen, da das zuständige Fachamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe den Denkmalwert des Gebäudes bereits im Oktober 2022 bestätigt hat. Die formale Eintragung in die Denkmalliste durch die Stadt Bielefeld steht nach einer noch ausstehenden Anhörung bevor. Eine spätere Beseitigung eines Denkmals erfordert eine behördliche Erlaubnis, die nur erteilt wird, wenn keine Denkmalschutzbelange entgegenstehen, ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliegt und der Abriss nachweislich alternativlos ist.
- Das Denkmalfachamt hat die Stadt Bielefeld am 27. Oktober 2022 über den Denkmalwert informiert.
- Für Stellungnahmen im Anhörungsverfahren hat das Denkmalfachamt eine Frist von 2 Monaten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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