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Stadt wählen, aktuell: Bielefeld

Anfrage 9026/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 14. November 2024 · TOP 2.6

Nachhaltigkeitsstrategie - Ziel 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten - Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Anfrage der Fraktion Die Linke vom 07.11.2024

  • Linke

Gefragt

Die Fraktion Die Linke fragt, welche konkreten Maßnahmen und finanziellen Mittel für den Doppelhaushalt 2025/26 zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen der städtischen Nachhaltigkeitsstrategie vorgesehen sind.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung verweist auf ein Bündel geplanter Gewässerstrukturgütemaßnahmen in den Jahren 2025 und 2026 an verschiedenen städtischen Bächen, unter anderem zur ökologischen Durchgängigkeit, Neutrassierung und Auenentwicklung. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit dem Land NRW, das förderfähige Renaturierungen bezuschusst. Aufgrund offener Rahmenbedingungen wie Flächenverfügbarkeiten können einzelne Projekte derzeit noch nicht detaillierter konkretisiert werden; sie sollen den Gremien vorgestellt werden, sobald Ausbauplanungen vorliegen.

  • Bis zum Jahr 2027 müssen alle im Bewirtschaftungsplan des Landes NRW vorgesehenen Programmmaßnahmen begonnen werden.
  • Das Land NRW fördert Gewässerrenaturierungen mit bis zu 80 Prozent der Planungs- und Baukosten.
  • Die Stadt Bielefeld muss 20 Prozent der Kosten als Eigenanteil tragen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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