Gefragt
Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach dem weiteren Verfahren und dem voraussichtlichen Zeitpunkt für den Abriss des „Hauses des Handwerks“. Zudem fragt sie nach den zeitlichen Auswirkungen eines möglichen Rechtsstreits zum Denkmalschutz sowie der nötigen Verlegung einer Fernwärmeleitung auf die geplanten Schulbaumaßnahmen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass der Abriss einen Monat vorher bei der Bauaufsicht angezeigt und die Standsicherheit angrenzender Gebäude nachgewiesen werden muss. Der genaue Zeitpunkt des Rückbaus sowie der Bauablauf hängen von der gewählten Variante zur Erweiterung des Gymnasiums am Waldhof und der erforderlichen Leitungsverlegung ab. Ein Rechtsstreit um den Denkmalschutz wird für unwahrscheinlich gehalten, da gegen die Nichteintragung kein anfechtbarer Bescheid vorliegt; eine zeitliche Einschätzung zur Prüfung durch die Bezirksregierung ist jedoch nicht möglich.
- Der Abbruch muss der Bauaufsichtsbehörde einen Monat im Voraus schriftlich angezeigt werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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