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Anfrage 9482/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 6. Februar 2025 · TOP 2.1

Denkmalschutz beim Haus des Handwerks

Anfrage der CDU-Fraktion vom 29.01.2025

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach dem Denkmalschutz für das Haus des Handwerks, nachdem die Bezirksregierung den Eintrag in die Denkmalliste angewiesen hat. Sie möchte wissen, welche Gebäudeteile konkret geschützt sind, wann eine Gesamtübersicht vorliegt und wie sich dies auf eine mögliche Nutzung als Schulgebäude auswirkt.

Antwort der Verwaltung

Das gesamte Gebäude Papenmarkt 11 ist als Denkmal eingestuft, wobei sich der Denkmalwert im Inneren aufgrund früherer Zerstörungen und Umbauten weitgehend auf die Raumstrukturen beschränkt. Umfassend materiell erhalten, auch bei den Oberflächen, ist im Inneren nur das Haupttreppenhaus. Eine mögliche Nutzung als Schule und damit verbundene bauliche Veränderungen an Fassade und Innenräumen müssen mit dem LWL-Denkmalfachamt abgestimmt werden, wobei auch bauordnungsrechtliche Vorgaben wie Rettungswege, Barrierefreiheit und Belichtung zu beachten sind.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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