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Anfrage 9641/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 25. Februar 2025 · TOP 3.3

Straßenprüfungen

Anfrage der FDP-Fraktion vom 17.02.2025

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion fragt, ob eine kürzlich per Kamera-Befahrung erstellte digitale Karte des Bielefelder Wegenetzes für die vorgeschriebene fünfjährige Straßeninventur genutzt werden kann. Zudem möchte sie wissen, ob dafür eine erneute Ausschreibung nötig ist und Synergieeffekte erzielt werden können.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung verneint dies, da die bestehende Karte lediglich auf Videobildern basiert, für die bilanzrelevante Bewertung des Straßenzustands jedoch eine präzise messtechnische Schadenserfassung nötig ist. Hierfür war eine gesonderte Ausschreibung erforderlich, die bereits 2024 stattfand und zur Auftragserteilung führte. Weil dafür speziell geeichte und von der Bundesanstalt für Straßenwesen zugelassene Messfahrzeuge vorgeschrieben sind, lassen sich keine Synergieeffekte nutzen.

  • Das zu erfassende städtische Straßennetz hat eine Länge von rund 1.250 Kilometern.
  • Die messtechnische Erfassung des Straßennetzes beginnt ab Mai 2025.
  • Bis Ende 2025 soll der bewertete Straßenzustand vollständig vorliegen.
  • Die Ausschreibung für die messtechnische Erfassung wurde 2024 durchgeführt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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