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Anfrage 9870/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 25. März 2025 · TOP 3.3

Ausschilderung Wege in Grünanlagen

Anfrage DIE LINKE Ratsfraktion vom 16.03.2025

  • Linke

Gefragt

Die Ratsfraktion DIE LINKE fragt, nach welchen Kriterien auf Wegen in Grünzügen entweder das Schild „Gehweg“ mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ oder das Schild „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ aufgestellt wird. Sie begründet dies damit, dass vielen Radfahrenden die unterschiedlichen Vorrangregeln der beiden Schilder nicht bekannt seien.

Antwort der Verwaltung

Das Amt für Verkehr teilt mit, dass das Radfahren in Grünanlagen laut städtischer Verordnung grundsätzlich verboten ist und nur in Ausnahmefällen per Beschilderung gestattet wird. Dabei ist generell die Regelung „Gehweg, Radfahrer frei“ vorgesehen, um den Belangen von Fußgängerinnen und Fußgängern Vorrang zu geben. Schilder, die einen gemeinsamen Geh- und Radweg ausweisen, stammen aus dem Altbestand und sollen schrittweise ausgetauscht werden.

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