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Schul- u. Sportausschuss · 25. August 2020 · TOP 3.5.5

Festlegung rechtsverbindlicher Schuleinzugsbereiche für die Grundschulen Am Waldschlösschen, Dreekerheide, Ummeln, Brocker Schule und Queller Schule

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Für fünf Bielefelder Grundschulen – Am Waldschlösschen, Dreekerheide, Brocker Schule, Queller Schule und Ummeln – wurden einstimmig verbindliche Einzugsbereiche per Satzung beschlossen. Dies soll Überlastungen an einzelnen Standorten verhindern und eine gleichmäßigere Verteilung der Schülerzahlen gewährleisten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.