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Rat der Stadt Bielefeld · 1. Februar 2024 · TOP 8

Nutzungsbedingungen der Rudolf-Oetker-Halle der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen und Orchester

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig die Neufassung der Nutzungsbedingungen für die Rudolf-Oetker-Halle beschlossen. Die Aktualisierung regelt unter anderem Standardveranstaltungszeiten, Zusatzleistungen für Bühnentechnik und neue Richtlinien für die Anmietung von Räumen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.