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Anregungs- und Beschwerdeausschuss · 18. Februar 2026 · TOP 5.6

Straßenreinigungsgebühren von Reihen-, Zwischen- und Hinterliegergrundstücken

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Ein Bürger wandte sich gegen die Berechnung von Straßenreinigungsgebühren für Reihen-, Zwischen- und Hinterliegergrundstücke, bei denen auch nicht erschließende Parallelstraßen herangezogen werden. Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss fasste den Beschluss zu der Eingabe einstimmig.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.