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Anfrage 2257/2025-2030 · Bezirksvertretung Brackwede · 5. November 2026 · TOP 7.4

„Zweckentfremdungssatzung" – Nutzen/Auswirkungen für Brackwede

Anfrage des FDP-Einzelvertreters

  • FDP
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Gefragt

Der FDP-Einzelvertreter erkundigt sich nach den Auswirkungen einer geplanten Zweckentfremdungssatzung auf den Stadtbezirk Brackwede. Er fragt unter anderem nach dem geschätzten Wohnungsleerstand sowie nach der Möglichkeit, die Satzung räumlich zu begrenzen.

Antwort der Verwaltung

Das Bauamt teilt mit, dass konkrete Auswirkungen für Brackwede erst nach Inkrafttreten der Satzung beurteilt werden können, bestehender Wohnraum künftig aber nicht mehr ohne Weiteres vom Markt genommen werden darf. Wie viel aktuell leerstehender Wohnraum wieder zugeführt werden kann, lässt sich derzeit noch nicht beziffern; die Stadt kann im Einzelfall jedoch ein Wohnnutzungsgebot erlassen. Eine Begrenzung der Satzung auf einzelne Stadtbezirke hält die Verwaltung nicht für sinnvoll, da die Wohnungsversorgung im gesamten Stadtgebiet sichergestellt werden soll.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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