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Anfrage 9720/2020-2025 · Bezirksvertretung Dornberg · 13. März 2025 · TOP 5.7

Aufstellflächen für die Feuerwehr im Bereich des Lohmannshofes

Anfrage des Einzelvertreters Herr Vollmer [Die Linke] vom 02.03.2025

  • Einzel
  • Linke

Gefragt

Der Bezirksvertreter Bernd Vollmer (Die Linke) erkundigt sich nach den konkreten Aufstellflächen, die die Feuerwehr im Brandfall im Innenhof und im Außenbereich des Lohmannshofes sowie für den dortigen Penny-Markt benötigt. Hintergrund der Anfrage ist die geplante Einführung von Grünelementen im Innenhof, um Hitzeinseln zu vermeiden.

Antwort der Verwaltung

Das Feuerwehramt verweist auf historische Lagepläne des Bauamtes mit den damals genehmigten Aufstellflächen, stellt jedoch klar, dass diese nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Nach den aktuellen Muster-Richtlinien für Feuerwehrflächen ist eine Mindestbreite von 5,5 Metern für Aufstellflächen erforderlich. Zudem darf der Abstand zwischen den Aufstellflächen und den anleiterbaren Stellen höchstens 9 Meter betragen.

  • Aufstellflächen für die Feuerwehr müssen eine Mindestbreite von 5,5 Metern aufweisen.
  • Der Abstand von den Aufstellflächen zu den anleiterbaren Stellen darf maximal 9 Meter betragen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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