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Anfrage 10108/2020-2025 · Bezirksvertretung Heepen · 15. Mai 2025 · TOP 4.7

Kontrolle der öffentlichen Fitnessangebote

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Heepen erkundigt sich nach den Kontrollintervallen für öffentliche Fitnessgeräte bezüglich Sicherheit und Funktionstüchtigkeit. Zudem fragt sie, ob auch das Umfeld wie die Beleuchtung geprüft wird und wie Bürgerinnen und Bürger Mängel am besten melden können.

Antwort der Verwaltung

Die städtischen Fitnessgeräte werden nach DIN-Vorgaben wöchentlich visuell geprüft, alle drei Monate auf Funktion kontrolliert und einmal im Jahr einer Hauptinspektion unterzogen. Dabei wird in der Regel auch das Umfeld wie Bänke oder Ballfanggitter kontrolliert, während Defekte an der Beleuchtung an das Amt für Verkehr oder die Stadtwerke weitergegeben werden. Missstände können Bürgerinnen und Bürger über das städtische Mängelmelderportal oder das Bürgerservicezentrum einreichen.

  • Die visuelle Kontrolle der Geräte erfolgt wöchentlich.
  • Alle 3 Monate findet eine Funktionskontrolle statt.
  • Einmal jährlich wird eine Hauptinspektion durch geschultes Personal durchgeführt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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