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Anfrage 9508/2020-2025 · Bezirksvertretung Jöllenbeck · 13. Februar 2025 · TOP 4.3

Übertragung der ehem. Gebäude des Freibads an den TuS Jöllenbeck

Anfrage der SPD-Fraktion v. 23.01.2025

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion fragt, ob die Nutzung der ehemaligen Wirtschaftsgebäude des Freibads durch den TuS Jöllenbeck nach dem Bau des Kombibads einvernehmlich geregelt ist. Zudem möchte sie wissen, wie mit der Begrenzung der möglichen Bauhöhe verfahren werden soll.

Antwort der Verwaltung

Laut der Bielefelder Bäder und Freizeit GmbH ist die Nutzung noch nicht schriftlich geregelt; das Gebäude gehört künftig nicht mehr zum Kombibad, weshalb die Stadt die weitere Verwendung mit dem Verein klären muss. Das Bauamt teilt zur Bauhöhe mit, dass der verbindliche Bebauungsplan für das ehemalige Wirtschaftsgebäude nur ein Vollgeschoss und maximal ein weiteres Nichtvollgeschoss vorsieht.

  • Der rechtsverbindliche Bebauungsplan lässt für das ehemalige Wirtschaftsgebäude nur ein Vollgeschoss zu.

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