Gefragt
Die CDU-Fraktion fragt, warum die Sperrung der Sieboldstraße für den Durchgangsverkehr und die Einrichtung von Elternhaltestellen ohne Beschluss der Bezirksvertretung Schildesche umgesetzt wurden. Sie begründet dies mit den in der Hauptsatzung verankerten Zuständigkeiten des Gremiums für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und Schülertransporte.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass die Bezirksvertretung bereits 1996 die grundlegende Verkehrsberuhigung der Sieboldstraße beschlossen hatte. Das nachträgliche Setzen von Sperrpfosten sei eine Maßnahme der Gefahrenabwehr gewesen, da der Bereich weiterhin mit überhöhter Geschwindigkeit als Durchgangsstraße genutzt wurde und Kinder gefährdete. Sowohl diese Sperrung als auch die Einrichtung morgendlicher Halteverbotszonen als Hol- und Bringbereiche für Schulkinder seien Geschäfte der laufenden Verwaltung und bedürfen keines weiteren Beschlusses.
- Am 12.12.1996 beschloss die Bezirksvertretung einstimmig die Neugestaltung der Sieboldstraße als verkehrsberuhigten Bereich.
- Für Schülerinnen und Schüler wurden 3 Stellflächen mit eingeschränktem Haltverbot eingerichtet.
- Das eingeschränkte Haltverbot an den Haltestellen gilt montags bis freitags von 7.30 bis 8.00 Uhr.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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