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Anfrage 9313/2020-2025 · Bezirksvertretung Senne · 9. Januar 2025 · TOP 6.4

Nutzungsmöglichkeiten Senner Marktplatz

Anfrage der CDU-Fraktion vom 18.12.2024

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach den Nutzungsmöglichkeiten und Auflagen für den Senner Marktplatz. Sie möchte insbesondere wissen, ob temporäre Sommergastronomie wie ein Biergarten oder Eisstand möglich ist und welche rechtlichen Vorgaben kommerzielle Betreiber erfüllen müssen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass grundsätzlich viele Nutzungen wie Veranstaltungen, Ausstellungen oder Gastronomie denkbar sind, freitags jedoch der Senner Wochenmarkt Vorrang hat. Konkrete Auflagen richten sich nach dem Einzelfall und verschiedenen Rechtsbereichen wie dem Bau-, Gewerbe- oder Straßenrecht. Da rund um den Marktplatz auch Wohnungen liegen, muss insbesondere der Lärmschutz zur Nachtruhe eingehalten werden. Bei konkreten Vorhaben bietet das Bezirksamt Beratung an.

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