Gefragt
Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach den Nutzungsmöglichkeiten und Auflagen für den Senner Marktplatz. Sie möchte insbesondere wissen, ob temporäre Sommergastronomie wie ein Biergarten oder Eisstand möglich ist und welche rechtlichen Vorgaben kommerzielle Betreiber erfüllen müssen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass grundsätzlich viele Nutzungen wie Veranstaltungen, Ausstellungen oder Gastronomie denkbar sind, freitags jedoch der Senner Wochenmarkt Vorrang hat. Konkrete Auflagen richten sich nach dem Einzelfall und verschiedenen Rechtsbereichen wie dem Bau-, Gewerbe- oder Straßenrecht. Da rund um den Marktplatz auch Wohnungen liegen, muss insbesondere der Lärmschutz zur Nachtruhe eingehalten werden. Bei konkreten Vorhaben bietet das Bezirksamt Beratung an.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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· Stadtbezirk Sennestadt
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Gasthaus Deppe
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