Gefragt
Die SPD-Fraktion fragt, ob die Stadt Eigentümer in den von Starkregen betroffenen Stadtteilen Windelsbleiche und Windflöte gezielt über Schutzmaßnahmen informiert. Zudem erkundigt sie sich nach Fördermöglichkeiten für bauliche Vorsorgemaßnahmen sowie nach konkreten städtischen Plänen zur Reduzierung der Überflutungsgefahr.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass eine gezielte allgemeine Ansprache von Eigentümern nicht geplant sei, sondern Einzelfallmeldungen individuell bearbeitet und umfassende Informationen online bereitgestellt würden. Für bauliche Schutzmaßnahmen von Privatpersonen gibt es weder von der Stadt noch vom Land NRW Fördermittel, da der Objektschutz in der Verantwortung der Eigentümer liege. Allerdings plant der Landesbetrieb Straßenbau NRW für 2025 entlang der Friedrichsdorfer Straße die Vergrößerung von Gewässerverrohrungen und Durchlässen, um größere Wassermengen abzuführen.
- Für das Jahr 2025 ist die bauliche Umsetzung von Entlastungsmaßnahmen entlang der Friedrichsdorfer Straße vorgesehen.
- Der Rohrdurchmesser einer Gewässerverrohrung am Toppmannsbach-Nebengewässer wird von DN 400 auf DN 800 verdoppelt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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