Gefragt
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Sennestadt erkundigt sich nach den Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks am Schopketalweg gegenüber dem Verkehrsübungsplatz. Sie möchte wissen, ob auf dieser Fläche eine Wohnbebauung möglich ist, da dies aus dem Flächennutzungsplan nicht ersichtlich sei.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass die fraglichen Ackerflächen im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind und im Außenbereich liegen. Da weder ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan noch ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil vorliegt, soll der Außenbereich laut Baugesetzbuch von Wohnbebauung freigehalten werden. Eine Wohnbebauung ist auf diesen Flächen planungsrechtlich derzeit nicht zulässig.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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