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Anfrage 2247/2025-2030 · Bezirksvertretung Sennestadt · 5. November 2026 · TOP 4.1

Zweckentfremdung von Wohnraum im Stadtbezirk Sennestadt

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach Daten zur Zweckentfremdung, Umnutzung und zum Leerstand von Wohnraum im Stadtbezirk Sennestadt. Zudem möchte sie wissen, ob das Bauamt eine Umnutzung einer Eigentumswohnung auch ohne Zustimmung der restlichen Eigentümerversammlung genehmigen darf.

Antwort der Verwaltung

Der Verwaltung liegen auf kleinräumiger Ebene keine belastbaren Zahlen zu zweckentfremdeten oder umgenutzten Wohnungen in Sennestadt vor, sie schätzt den Leerstand dort jedoch auf 0,24 Prozent. Das Bauamt erklärt zudem, dass baurechtliche Genehmigungen zur Nutzungsänderung auch ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft erteilt werden können. Da das Wohnungseigentumsrecht zum Privatrecht gehört, wird es von der Baugenehmigungsbehörde nicht geprüft.

  • Die Verwaltung schätzt die Leerstandsquote im Stadtbezirk Sennestadt auf 0,24 %.

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