Worum es geht
Die Bezirksvertretung Sennestadt empfahl dem Rat einstimmig den Erlass der Innenbereichssatzung „Eckardtsheim“ als Klarstellungssatzung. Mit dieser Festlegung der Grenzen des bebauten Ortsteils soll für Bürger und Bauherren rechtliche Klarheit bei der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich geschaffen werden, ohne das geltende Planungsrecht zu verändern.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.