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Stadt wählen, aktuell: Bielefeld

Anfrage 0972/2025-2030 · Bezirksvertretung Stieghorst · 26. März 2026 · TOP 5.3

Informationen für Kitas mit waldpädagogischem Konzept

Anfrage der CDU-Fraktion und der Einzelvertreterin der Partei Bündnis 90/Die Grünen sowie des Einzelvertreters der Partei FDP

  • CDU
  • Einzel
  • Grüne
  • FDP

Gefragt

Die CDU-Fraktion sowie die Einzelvertretungen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP in der Bezirksvertretung Stieghorst fragen, wie Kitas mit waldpädagogischem Konzept über das Betreten des Waldes und die Verkehrssicherungspflicht informiert wurden. Zudem erkundigen sie sich danach, welche konkreten Informationen dazu vermittelt wurden.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass die Betriebserlaubnis und die Prüfung pädagogischer Konzepte nicht durch die Stadt Bielefeld, sondern durch das zuständige Landesjugendamt erfolgen. Die Verantwortung für die Sicherheit der Kinder sowie die Einhaltung von Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten liegt im laufenden Betrieb beim jeweiligen Träger der Einrichtung. Als Orientierung zu den rechtlichen Vorgaben verweist die Stadt auf eine entsprechende Handreichung der Landesjugendämter zur Wald- und Naturpädagogik.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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