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Anfrage 8599/2020-2025 · Bezirksvertretung Stieghorst · 12. September 2024 · TOP 4.5

Schlaglöcher im Stadtbezirk Stieghorst

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach den Intervallen und Terminen der Straßenbegehungen zur Erfassung von Schlaglöchern im Stadtbezirk Stieghorst in den vergangenen fünf Jahren. Zudem fragt sie nach einer Übersicht der dabei aufgenommenen und behobenen Straßenschäden.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass Straßenkontrollen gestaffelt nach Verkehrswichtigkeit in Abständen von sieben Tagen bis hin zu zweimal jährlich stattfinden und lückenlos digital erfasst werden. Straßenschäden, die die Verkehrssicherheit gefährden, werden grundsätzlich umgehend beseitigt, wobei Schlaglöcher ab einer Tiefe von vier bis fünf Zentimetern regelmäßig repariert werden. Da das System technisch nicht nach Stadtbezirken filtern kann und ein Ausdruck zu umfangreich wäre, bietet die Verwaltung eine Einsichtnahme in die Protokolle vor Ort auf dem Bauhof an.

  • Stark frequentierte Fußgängerbereiche, Bundesstraßen und Hauptgeschäftsstraßen werden alle 7 Tage kontrolliert.
  • Landesstraßen, Kreisstraßen sowie Straßen mit überörtlicher Bedeutung werden alle 14 Tage kontrolliert.
  • Verkehrswichtige Wohnstraßen werden alle 30 Tage kontrolliert.
  • Verkehrsunbedeutende Wege, Parkplätze und Wohnstraßen werden alle 60 Tage kontrolliert.
  • Wirtschaftswege und unbefestigte Verkehrsflächen werden 2 Mal jährlich kontrolliert.
  • Schlaglöcher werden regelmäßig ab einer Tiefe von 4 bis 5 Zentimetern ausgebessert.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.