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Anfrage 9342/2020-2025 · Bezirksvertretung Stieghorst · 16. Januar 2025 · TOP 4.1

Neuordnung Parkraumbewirtschaftungszonen

Gefragt

Das parteilose Mitglied der Bezirksvertretung Stieghorst, Herr Lücke, fragt, ob die geplante Neuordnung der Parkraumbewirtschaftungszonen möglicherweise keinen positiven Einfluss auf den Modal Split hat. Zudem möchte er wissen, ab wann planbare Kosten und Erträge beziffert werden können.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Neuordnung des Parkraums mittel- bis langfristig die Verkehrsmittelwahl wirksam beeinflussen und sich entsprechend im Modal Split niederschlagen wird. Das genaue Ausmaß hänge maßgeblich von anstehenden politischen Beschlüssen und der konkreten Ausgestaltung ab. Konkrete Aufwendungen und Erträge können erst beziffert werden, wenn nach vorbereitenden Erhebungen feststeht, in welchen Straßen Parkgebühren erhoben werden, wie viele Parkplätze zur Verfügung stehen und welche Gebührenhöhe der Rat beschließt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.