Gefragt
Die AfD-Fraktion fragt vor dem Hintergrund von Korruptionsermittlungen nach den Entscheidungsbefugnissen einzelner Beschäftigter der Ausländerbehörde bei der Vergabe von Aufenthaltstiteln. Zudem erkundigt sie sich, warum bei bereits länger kursierenden Vermutungen nicht früher reagiert wurde und welche Schritte zur Aufklärung und Überprüfung unternommen werden.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung verweist darauf, dass bei der Erteilung von Niederlassungserlaubnissen sowie bei der Ersterteilung von Aufenthaltserlaubnissen verbindlich ein Vier-Augen-Prinzip gilt. Alle derzeit ermittelten Sachverhalte wurden durch die Verwaltung selbst zur Anzeige gebracht; frühere Gerüchte seien ihr nicht bekannt gewesen. Neben der Unterstützung der Ermittlungsbehörden wurde das städtische Rechnungsprüfungsamt beauftragt, die Strukturen und Abläufe in der Ausländerbehörde zu untersuchen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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